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Mo - Fr | 8 - 16 Uhr

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AGB cloud­basierte IT-Gesamt­lösungen

‌§1.Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") von

    vimatec GmbH Pfarrer-Fröhlich-Str. 24
    91320 Ebermannstadt
    Telefon: + 09194 22966-0
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. USt-IdNr.: DE308258900

    (nachfolgend „vimatec“ oder „wir“ genannt) gelten für alle Vertragsschlüsse über diese Internetpräsenz beim Verkauf an Unternehmer. Vertragspartner ist die vimatec GmbH.

  2. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesell- schaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.

  4. Unsere AGB haben ausschließliche Geltung. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Be- dingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Be- dingungen des Kunden unsere Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

‌§2.Vertragsschluss

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung cloudbasierte IT-Lösungen für Unternehmen

  2. Die Präsentation von Produkten im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot von vimatec dar.

  3. Die Bestellung eines Kunden ist ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB.

  4. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die Artikel im Warenkorb ab. Den Eingang der Bestellung bestätigen wir Ihnen unmittelbar per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein ver- bindlicher Vertrag kommt mit Zugang einer ausdrücklichen Bestellbestätigung per E-Mail zustande.

  5. Wir sind nicht verpflichtet, Kaufangebote des Kunden anzunehmen und können die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich über die Nichtannahme des Angebots per E-Mail.

  6. Sollte die Preisangabe auf der Website fehlerhaft sein, werden wir den Kunden hierüber per E-Mail unverzüglich infor- mieren und den Kauf nicht ausführen. Sollte der Kunde den Kaufpreis bereits bezahlt haben, werden wir den Betrag vollständig rückerstatten.

  7. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.

‌§3.Vertragsgegenstand

vimatec erbringt cloudbasierte IT-Lösungen für Unternehmen. Diese umfassen je nach Produkt die folgenden Komponenten laut Produktbeschreibung

  1. Überlassung von Software (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet)

  2. Überlassung von Rechenleistung mit Speicherplatz in virtuellen Arbeitsumgebungen (nachfolgend als „Virtuelle Ma- schine“, kurz „VM“ bezeichnet) auf Servern von Drittanbietern

  3. Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von Drittanbietern

  4. Die entgeltliche Überlassung von Hardwarekomponenten laut Produktbeschreibung (nachfolgend als HARDWARE be- zeichnet).

  5. Wartung und Support

‌§4.Softwareüberlassung

Die Überlassung der SOFTWARE erfolgt zur Miete. Sofern es sich um Open Source basierte Software handelt, erfolgt eine bloße Gebrauchsüberlassung durch vimatec.

  1. Soweit vimatec Software Dritter/ Open Source Software zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Kunden verwen- det, wird vimatec den Kunden hierüber informieren.

  2. Wenn der Kunde beabsichtigt, Rechte Dritter, wie z.B. Software, von vimatec zu erwerben, wird vimatec dem Kunden die entsprechende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") oder jede andere Lizenzbedingung, die den Umfang der Nutzungsrechte abdeckt, zur Verfügung zu stellen.

  3. Soweit vimatec eigene Software zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Kunden verwendet, verbleiben sämtliche Rechte (insbesondere Urheberrechte) bei vimatec. vimatec räumt dem Kunden hieran ein einfaches Nutzungsrecht, zeitlich begrenzt auf die Dauer des Vertrages ein, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übermittlung oder Offenlegung von Sourcecode, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

‌§5.Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz

  1. vimatec überlässt dem Kunden je nach gewähltem Produkt im Webshop eine VM oder einen definierten Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann dort Inhalte festgehalten ist, verarbeiten und/oder ablegen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei vimatec.

    Als technische Spezifikation gilt die Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung, die somit Vertragsbestandteil ist.

    Generell gilt:

    Angegebene Eigenschaften von VMs, insbesondere die Rechenleistung, sind nicht direkt mit physischen Maschinen ver- gleichbar. Geringfügige Abweichungen zwischen VM und physischer Maschine sind selbst bei identischen Leistungsda- ten möglich. Nicht angegebene Leistungsdaten gelten als nicht definiert und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Obwohl die angebotenen Produkte fähig sind, im Rahmen ihrer Kapazität beliebige Daten zu verarbeiten und/oder zu speichern, sind die zur Verarbeitung mancher Datentypen notwendigen Programme nicht notwendigerweise in den Pro- dukten enthalten.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese VM oder den Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

  3. vimatec wird in angemessenem Umfang Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden treffen.

Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens vimatec besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen An- spruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

‌§6.Wartung und Support

Die Leistung zur Wartung und Pflege umfassen:

Generell:

    • Unterstützung per Ticketsystem und Telefon mit einer Reaktionszeit von 4h innerhalb der Bürozeiten werktags 8-16h

      Bei virtuellen Arbeitsumgebungen:

    • Regelmäßige Patches für Betriebssystem und vorinstallierte Software gemäß Produktbeschreibung

      Bei Produkten, die Hardware-Lieferungen beinhalten:

    • Bei Miete: Reparatur oder Austausch via Paketzustellung (Versand stets auf Kosten und Gefahr des Versenders)

    • Technikereinsatz vor Ort gegen gesonderte Berechnung

‌§7.Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

‌Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach §5 Ziffer 1 beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungs- arbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt und unterbrochen sein.

§8.Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behörd- liche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhal- tung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

  3. Der Kunde ist selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner Daten und Informationen verantwortlich.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Kompo- nenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

  5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutz- rechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt vimatec hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermit- teln sowie zum Zweck der Datensicherung vervielfältigen zu können.

‌§9.Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte monatliche Entgelt, zzgl. etwaiger Einmalkosten zzgl. gesetzlicher USt zu zahlen. Für die im Online-Shop bestellten Produkte gelten die Preise des Tages der Bestellung. Sie werden im Rahmen des Bestellvorgangs explizit angegeben. Auch über die Höhe der Versandkosten wird der Kunde im Rahmen des Bestell- vorgangs informiert.

  2. Fahrtkosten zu vom Kunden gewünschten Terminen sind mit pauschal 1,00 EUR/km netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu erstatten. Darüber hinaus hat vimatec einen Anspruch auf Erstattung von Auslagen und sonstigen Kosten.

  3. Rechnungen sind 14 Tage nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig; Skonto wird nicht gewährt.

‌§10. Haftung

  1. vimatec gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Dienste nach Ziffer 1 a) b), c), e) und der HARDWARE nach diesem Vertrag.

  2. Für den Fall, dass Leistungen von vimatec von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haf- tung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Dieb- stahl, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, vimatec von allen Ansprüche Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und vimatec die Kosten zu ersetzen, die vimatec aus derartigen Rechtsverletzungen entstehen.

  4. vimatec ist zur sofortigen Sperrung des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswid- rigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte vimatec hiervon in Kenntnis setzen. vimatec hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist erst dann aufzuheben, wenn der Verdacht entkräftet ist.

  5. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens beschränkt, höchstens jedoch einen Betrag in Höhe von € 10.000,00. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haf- tungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfange zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfül- lungsgehilfen von vimatec.

Für den Verlust von Daten haftet vimatec insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

‌§11. Gewährleistung

  1. Gewährleistung beim Kauf von HARDWARE:

    Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.

    vimatec wird im Falle des Kaufs von HARDWARE Mängel der HARDWARE beseitigen. Dies erfolgt nach Wahl von vimatec durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Gegenstands.

    Der Kunde hat das Recht, bei mehrmaligem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Handelt es sich dabei um Mängel, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur uner- heblich beeinträchtigen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

    Der Kunde gewährt vimatec zur etwaigen Mängelbeseitigung angemessene Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist vimatec von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde die HARDWARE verändert oder unsachgemäß benutzt hat.

  2. Gewährleistung bei Miete von HARDWARE:

    Im Falle der Miete wird vimatec die HARDWARE in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlas- sen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der HARDWARE an veränderte Einsatzbedin- gungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung

    des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibili- tät zu neuen Datenformaten.

    Im Fall der Miete ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.

  3. Gewährleistung bei Miete von SOFTWARE:

    vimatec wird die SOFTWARE in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen , wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der HARDWARE oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibili- tät zu neuen Datenformaten.

    Im Fall der Miete ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.

  4. Allgemeine Regelungen zur Gewährleistung:

Der Kunde wird vor Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen bzw. Ansprüchen zum Erhalt der Mietsache mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung bzw. Erhaltungspflicht unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung oder Erhaltung der Mietsache unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von vimatec zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von vimatec zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

‌§12. Laufzeit und Kündigung

  1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung durch den Kunden und kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des in der Produktbeschreibung angegeben Zeitraumes beendet werden.

  2. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist vimatec insbesondere berechtigt, wenn der Kunde in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder mindes- tens drei Mal pro Halbjahr fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.

‌§13. Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen der DS-GVO durch seine Kunden und seine Vertragspartner erfor- derlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

  2. Die Parteien schließen anliegende AV-Vereinbarung ab. Der Kunde verpflichtet sich, vimatec ein unterzeichnetes Exemplar in elektronischer Form oder postalisch zur Verfügung zu stellen.

‌§14. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsver- hältnis zwischen uns und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Ebermannstadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

  2. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen ihm und uns an Dritte abzutreten.

  4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, soll davon die Rechtsgültigkeit der übri- gen Regelungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine im wirt- schaftlichen Sinn und Zweck dieser unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gleichstehende Regelung getroffen werden. Ist dies nicht möglich, soll diejenige gesetzliche Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt.